Hotel

Landhotel ZUR SCHEUNE

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Beschreibung

Landhotel ZUR SCHEUNE - Wer Mecklenburg erleben möchte, sollte hier gewesen sein. Am westlichen Zipfel der Müritz, 3 km entfernt von der romantischen Stadt Röbel (Müritz) und unweit vom Land Fleesensee liegt in Bollewick die größte Feldsteinscheune Deutschlands. Mecklenburg ist ein Land mit vielen Gesichtern. Kommen Sie allein, zu zweit, mit Familie oder Freunden und erleben Sie einen ganz besonderen Aufenthalt. Hier an diesem grünblauen Fleckchen seltener Erde finden Sie alle ihr Freizeit- und Urlaubsglück.

Es ist einfach die schönste Zeit, im Landhotel ZUR SCHEUNE ein paar Tage zu entspannen, Urlaub zu machen, die Natur in Mecklenburg im Land der 1000 Seen - die Mecklenburgische-Seenplatte unweit der Müritz - zu genießen und aufzutanken. Das Restaurant 'Dorfschenke' und der urgige Gutsherrenkeller im Landhotel bieten Speisen und Getränke in rustikaler Land-Qualität. In der gemütlichen Backstube stehen hausgebackene Kuchen und Torten bereit.

Es erwarten Sie in außergewöhnlicher Atmosphäre 1 Einzelzimmer, 23 Doppelzimmer sowie 2 Mehrbettzimmer. Diese Mehrbettzimmer mit max. 8 Betten, 2 Bäder, Sofa-Sitzecke werden auch liebevoll Schneewittchenzimmer ('7+1') genannt. Die liebevoll eingerichteten Zimmer sind komfortabel ausgestattet mit Vollholzmöbel, Dusche/WC, Telefon, Sat-TV und kostenlosem WLAN 'German hotspot'.

 

Kontakt

Dudel 1
17207 Bollewick
Tel.: 039931 - 58070
Fax: 039931 5807111
Webseite

CheckIN: 14:00 - 21:00 Uhr
CheckOUT: 08:00 - 10:00 Uhr

Unterbringungsmöglichkeiten

Einzelzimmer

Die Einzelzimmer sind im Landhausstil, mit Vollholzmöbeln eingerichtet. Sie verfügen über ein Einzelbett, einen rustikalen...
ab 50,00 € pro Person
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Frei, An/Abreise möglich
Anreise möglich
Abreise möglich
Nicht verfügbar
Besondere Bedingungen
Keine Vermietung
Mehrbettzimmer

Mehrbettzimmer

Die Mehrbettzimmer werden liebevoll "Schneewittchenzimmer" genannt. Sie bieten Platz für bis zu 8 Personen in 2 Doppelbetten...
ab 88,00 € pro Objekt
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Frei, An/Abreise möglich
Anreise möglich
Abreise möglich
Nicht verfügbar
Besondere Bedingungen
Keine Vermietung
Doppelzimmer

Doppelzimmer Standard

Die Standart-Doppelzimmer sind verteilt über alle Etagen des Hotels, so bieten einige einen Blick auf den Weiher und einige...
ab 34,50 € pro Person
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Frei, An/Abreise möglich
Anreise möglich
Abreise möglich
Nicht verfügbar
Besondere Bedingungen
Keine Vermietung
Doppelzimmer

Doppelzimmer Komfort

Die geräumigen Komfort-Doppelzimmer sind im Landhausstil, mit Vollholzmöbeln eingerichtet. Sie verfügen über...
ab 39,50 € pro Person
Mehr Details
Frei, An/Abreise möglich
Anreise möglich
Abreise möglich
Nicht verfügbar
Besondere Bedingungen
Keine Vermietung

Ausstattungsmerkmale

Entfernungen

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Unterbringung

AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geschäftsbedingungen für Leistungen der Reschke Gastronomie GmbH (Landhotel "Zur Scheune"), im Folgenden kurz Hotel genannt.

Diese Geschäftsbedingungen sind Vetregasbestandteil. Sie gelten für sämtliche Leistungen des Hotels, insbesondere für die Überlassung von Hotelzimmern, Tagungs- und Veranstaltungsräumen oder anderen Räumen des Hotels. Der Vertrag kommt durch die Auftragsbestätigung des Hotels mit dem Kunden zustande.

1.Hat ein Dritter für einen Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber mit dem Kunden als Gesamtschuldner. Eine Unter- oder Weitervermietung bedarf der schriftlichen Einwilligung des Hotels. Andere AGB als diese werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn das Hotel diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Sollten im Beherbergungsvertrag andere Bedingungen vereinbart sein, gelten diese.

2.Die Preise bestimmen sich nach der im Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste. Sind in der Auftragsbestätigung feste Preise genann und liegen zwischen Vertragsabschluss und Leistungserbringung mehr als 4 Monate, ist das Hotel berechtigt, Preisänderungen vorzunehmen. Falls ein Mindestumsatz vereinbart worden ist und dieser nicht erreicht wird, kann das Hotel 60% des Differenzbetrages als Entschädigung verlangen, sofern nicht der Kunde eine niedrigere oder das Hotel eine höhere Entschädigung nachweist.

3.Das Hotel kann vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung verlangen. Richtlinie dabei: 100% Logisbetrag - 60 Tage vor Anreise, bei Veranstaltungen 100% Raummiete und 50% der gebuchten Speisen und Getränke - 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn.

4.Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

5.Stornierungsgebühren: Im Falle einer Stornierung durch den Kunden ist der Kunde verpflichtet, den folgenden Anteil der Preise der von ihm bestellten Übernachtungen und Dienstleistungen zu tragen, soweit er nicht geringeren Schaden des Hotels nachweisen kann.

Bis 28 Tage vor Anreise sind Stornierungen kostenfrei,

bis 15 Tage vor Anreise werden 60% des vereinbarten Preises berechnet,

bis 1 Tag vor Anreise werden 80% des vereinbarten Preises berechnet,

bei späterer Stornierung oder NIchtanreise wird der gebuchte Preis zu 100% berechnet.

6.Zu Händen des Kunden bestimmte Nachrichten, Post- und Warensendungen werden mit größter Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmtdie Aufbewahrung und Zustellung innerhalb des Hauses. Nachsendungen werden nur gegen Entgeld vorgenommen.

7.Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt. Das Hotel bewahrt die Sachen sechs Monate auf und berechnet dafür eine angemessene Gebühr. Danach werden die Sachen, sofern erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben. Jedwede Haftung des Hotels ist ausgeschlossen.

8.Soweit dem Kunden ein Stellplatz in einer Garage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgeld, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht des Hotels. Das Hotel haftet nur für unmittelbare Schäden am Fahrzeug, die auf einen bei Überlassung des Parkplatzes bereits bestehenden Mangel des Platzes beruhen, höchstens jedoch bis zu 15.000,00 ? pro Fahrzeug. Der Schaden muss spätestens beim Verlassen des Hotelgrundstückes gegenüber dem Hotel geltend gemacht werden.

9.Das Hotel haftet für die Sorgfalt eines ordentlichenKaufmanns. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird sich das Hotel auf unverzügliche Rüge des Kunden bemühen, für Abhilfe zu sorgen.Unabhängig von §701 ff. BGB haftet das Hotel nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter der Hotelgesellschaft oder der leitenden Angestellten des Hotels. Eine Verwahrung bedarf ausdrücklicher Vereinbarung. Aufrechnung, Minderung oder Zurückbehaltung sind für den Kunden nur ebi unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.Eine etwaige Haftung des Hotels ist (abgesehen von §701 ff. BGB) betragsmäßig auf die Höhe des vereinbarten Mietpreises beschränkt.Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche 6 Monate, gerechnet ab Beendigung des Vertrages.Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten des Hotels, auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung, positiver Vertragsverletzungen und unerlaubter Handlungen.

10.Im Falle höherer Gewalt (Brand, Streik o.Ä.), bei Rufgefährdung für das Hotel und dessen Betrieb aufgrund politischer und religiöser Gesinnung vom Kunden oder sonstiger vom Hotel nicht zu vertretender Hinderungsgründe, insbesondere solche ausserhalb der Einflusssphäre des Hotels, behält sich das Hotel das Recht vor, vom Vertag zurückzutreten, ohne dass dem Kunden ein Anspruch , z.B. auf Schadenersatz, zusteht.

11.Für Beschädigungen oder Verluste, die während der Vertragsdauer eintreten, haftet der Kunde dem Hotel gegenüber, sofern nicht der Schaden im Verantwortungsbereich des Hotels liegt, oder durch einen Dritten verursacht wurde und der Dritte auch tatsächlich Ersatz leistet, was jeweils vom Kunden nachzuweisen ist.

12.Soweit das Hotel für den Kunden technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen und für die Rechnung des Kunden; er haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe der Einrichtungen und stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung frei.

13.Gebuchte Zimmer stehen den Gästen am Anreisetag ab 14.00 Uhr zur Verfügung. Sie müssen am Abreisetag bis spätestens 10.00 Uhr geräumt sein. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat das Hotel das Recht, gebuchte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Kunde hieraus einen Anspruch herleiten kann. Sollten die in der Auftragsbestätigung zugesagten Zimmer bei der Anreise nicht verfügbar sein, ist das Hotel verpflichtet sich innerhalb des Hauses oder in anderen Objekten um gleichwertigen Ersatz zu bemühen.

14.Sofern die Fälligkeit der Rechung des Hotels nicht nach dem Kalender bestimmt ist, werden Rechnungen sofort und ohne Anzahlung fällig. Gemäß §284 BGB kommt der Rechnungsempfänger 30 Tage nach Fälligkeit der Rechnung ohne Mahnung in Verzug. Ab Verzugseintritt is der Rechnungsbetrag durch den Rechnungsempfänger mit 5 Prozentpunkten über den Basiszins der Europäischen Zentralbank gemäß § 1 Diskontsatz-Überleitungsgesetzes zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt hiervon unberührt. Für jede vom Hotel nach Verzugseintritt versandte Mahnung wird eine Mahngebühr von 5,00 ? erhoben. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind für beide Seiten der Ort des Hotels.

15.Die Benutzung von Einrichtungen des Hotels, insbesondere Sport- und Freizeitaktivitäten, sowie die Teilnahme an den Aktivitäten der Gästebetreuung (Animation und Rahmenprogramme) geschiet auf eigene Gefahr. Eltern haften für Ihre Kinder.

16.Datenschutz: Das Hotel gewährleistetbei der Datenverarbeitung von personenbezogenen Daten, dass die Erhebung, Verarbeitung und NUtzung nur für den betrieblichen Zweck innerhalb des Hotels erfolgt.

17.Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages (einschließlich dieser Geschäftsbedingungen) unwirksam sein, berührt dieses die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien werden die unwirksamen Bestimmungen unverzüglich durch solche wirksam ersetzen, die den unwirksamen in ihrem Sinne möglichst nahe kommen.

 

 

 

 

 

 

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